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   VG Bremen, 26.03.2015 - 2 V 50/15   

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VG Bremen, 26.03.2015 - 2 V 50/15 (https://dejure.org/2015,10510)
VG Bremen, Entscheidung vom 26.03.2015 - 2 V 50/15 (https://dejure.org/2015,10510)
VG Bremen, Entscheidung vom 26. März 2015 - 2 V 50/15 (https://dejure.org/2015,10510)
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Wird zitiert von ... (7)

  • LSG Sachsen, 13.08.2015 - L 3 AS 708/15

    Anhörung; Begründung; Dauer eines Hausverbotes; Ermessen; Erteilung eines

    Darüber hinaus dient es vor dem Hintergrund der arbeits- und dienstrechtlichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers oder Dienstherrn dem Schutz der Mitarbeiter vor verbalen und körperlichen Angriffen (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2015 -2 V 50/15 - juris Rdnr. 16; Beaucamp, JA 2003, 231 [234]; Müller, VR 2010, 152 [154]).

    Schließlich besteht eine Fürsorgepflicht gegenüber Personen, die die Behörde oder öffentliche Einrichtung im Rahmen von deren Widmungszweck (vgl. z. B. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Oktober 1988 - 15 A 188/86 - NVwZ-RR 1989, 316 = juris Rdnr. 9 [Bibliotheksbenutzer]; VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2015, a. a. O.) oder aus sonstigen Gründen (vgl. z. B. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Oktober 1988, a. a. O., [ein im Bibliotheksgebäude handwerklich tätiger Auszubildender]) aufsuchen.

    Eine nachhaltige Störung wurde zum Beispiel bejaht, wenn Bedienstete beleidigt wurden oder der Besucher in nicht hinnehmbarer Weise aggressiv reagierte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2005, a. a. O.; VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2015 -2 V 50/15 - juris Rdnr. 16).

    Dass die Staatsanwaltschaft D von einer strafrechtlichen Verfolgung des Klägers absah, steht der Annahme einer nachhaltigen Störung des Dienstbetriebes nicht entgegen (vgl. auch VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2015, a. a. O.).

    In der Rechtsprechung wurden Zeiträume von einem Jahr (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 12. November 2010 - L 7 AS 593/10 B ER - NZS 2011, 353 = juris Rdnr. 2 [Jobcenter]; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 - juris [Jobcenter]), 18 Monaten (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2015 -2 V 50/15 - juris Rdnr. 17 [Jobcenter]) und 3 Jahren (Bay. VGH, Beschluss vom 23. Juni 2003 - 7 CE 03.1294 - NVwZ-RR 2004, 185 = juris Rdnr. 18 [Universitätsbibliothek]).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.04.2020 - L 2 AS 664/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit des Sozialrechtswegs -

    Die Geschäftsführer der Jobcenter sind als Behördenleiter für die Ausübung des Hausrechts zuständig (vgl. § 44d Abs. 1 Satz 1 SGB II; VG Bremen, Beschluss vom 26.03.2015 - 2 V 50/15 -, Rn. 15, juris).

    Diese Rechte stehen den Rechten des Betroffenen, dem gegenüber das "Hausverbot" ausgesprochen worden ist, nicht nach (VG Bremen, Beschluss vom 26.03.2015 - 2 V 50/15 -, Rn. 16, juris).

    In diesen Fällen ist ein geordneter Dienstbetrieb nur dann dauerhaft sicherzustellen, wenn sich alle Beteiligten an die durch die Verkehrssitte geprägten Verhaltensweisen der gegenseitigen Rücksichtnahme und insbesondere an aufgestellte oder allgemein gültige Regeln zur Wahrung des Hausfriedens halten (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 26.03.2015 - 2 V 50/15 -, Rn. 16, juris sowie VG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2011 - 21 L 1077/11 - juris).

  • SG Dortmund, 09.11.2017 - S 30 AS 5263/17

    Hausverbot im Jobcenter ausgesetzt

    Eine nachhaltige Störung wurde in der Rechtsprechung zum Beispiel bejaht, wenn Bedienstete beleidigt wurden oder der Besucher in nicht hinnehmbarer Weise aggressiv reagierte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2005, a. a. O.; VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2015 -2 V 50/15 - juris Rdnr. 16).
  • VG München, 19.05.2016 - M 12 K 15.3334

    Hausverbot für Friedhof

    Zwar bedarf es als Anlass für ein Hausverbot nicht notwendigerweise eines vorangegangenen strafrechtlich relevanten Verhaltens (VG Bremen, B. v. 26.3.2015 - 2 V 50/15 - juris Rn. 16).
  • VG Berlin, 25.03.2019 - 1 L 10.19

    Anforderungen an ein öffentlich- rechtliches Hausverbot; Hausverbot gegen einen

    Das gilt speziell in der Massenverwaltung mit hohem Besucheraufkommen.In diesen Fällen ist ein geordneter Dienstbetrieb nur dann dauerhaft sicherzustellen, wenn sich alle Beteiligten an die durch die Verkehrssitte geprägten Verhaltensweisen der gegenseitigen Rücksichtnahme und aufgestellte oder allgemein gültige Regeln halten (VG Bremen, Beschluss vom 26.5.2015 - 2 V 50/15, juris Rn. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 15 AS 74/20
    Dabei stellt die Verfügung eines Hausverbots stets das letzte anwendbare Mittel dar, welches eine nicht auf andere Weise behebbare, vom Publikum nachhaltig oder fortgesetzt zu verantwortende Störung des Dienstbetriebs voraussetzt; dies wird regelmäßig bei einer einmaligen "verbalen Entgleisung" (ohne offenkundige Wiederholungsgefahr) eines häufig mit verschiedenen Schwierigkeiten konfrontierten hilfebedürftigen Leistungsempfängers (noch) nicht vorliegen (Verwaltungsgericht (VG) Bremen, Beschluss vom 26. März 2015 - 2 V 50/15; Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2005 - 7 B 10104/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2015 - L 15 AS 114/15
    Der Beschluss des Sozialgerichts (SG) Bremen vom 26. Mai 2015 ist aufzuheben, da entgegen der Auffassung des SG die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Bremen vom 26. März 2015 im einstweiligen Verfügungsverfahren 2 V 50/15 gemäß § 17a Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) mit Bindungswirkung auch für das vorliegende Verfahren festgestellt ist.
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